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Werbung für die Republik? Hamburgs Verfassungsfeiern 1920–1932

16 Min. Lesezeit

Der Wasserturm im Hamburger Stadtpark, 1920. Seit 1930 ist das Planetarium darin untergebracht.

Seit 1921 galt der 11. August als Nationalfeiertag des Deutschen Reiches. Ob daraus ein arbeitsfreier Feiertag wurde, überließ das Reich den Ländern – und nur zwei machten davon Gebrauch: Baden 1923, Hessen 1929. Hamburg hat es nicht einmal versucht.

Die Stadt tat sich schon mit dem Feiern schwer. 1921 fand hier nicht einmal eine Beflaggung statt, 1922 auch nichts, und als 1923 der erste Festakt stattfand, ging die Anregung dazu vom Reichsinnenministerium aus. Zehn Jahre später, im März 1933, war die Republik in Hamburg zu Ende.

Dazwischen liegen Feiern, die von Jahr zu Jahr aufwendiger wurden, während der Anlass aus ihnen verschwand. Wie weit der Aufwand ging, zeigt ein Senatsbeschluss vom 1. August 1928. Er listet auf, welche Gebäude zum Verfassungstag eine Fahne bekommen sollten: die Dienstgebäude, die staatlichen Schiffe im Hafen, die Bootsvermietungsanlagen an der Alster, die Gebäude im Stadtpark – und der Wasserturm.

Gemeint ist der Winterhuder Wasserturm, das heutige Planetarium. 1912 begonnen, kriegsbedingt erst 1916 fertig, war er 1924 aus dem Versorgungsnetz genommen worden; die Bürgerschaft stimmte erst 1929 zu, ein Planetarium darin einzurichten, das im April 1930 öffnete. Am 11. August 1928 hing an diesem leerstehenden Turm die Fahne der Republik.

Der Winterhuder Wasserturm im Stadtpark, Aufnahme von 1920
Abbildung 1 Der Wasserturm im Stadtpark, 1920. 1924 ging er aus dem Versorgungsnetz, 1930 zog das Planetarium ein.

Dahinter, in der Kampfbahn des Stadtparks, standen an diesem Morgen die oberen Jahrgänge fast aller Hamburger Schulen. Eine der Aufnahmen, die von dieser Feier in den Akten der Oberschulbehörde überliefert sind, ist mit „Blick vom Wasserturm“ bezeichnet.

Blick von oben auf ein Sportfeld, auf dem Tausende Schuelerinnen und Schueler in langen Reihen stehen
Abbildung 2 Die Schulfeier am 11. August 1928 in der Kampfbahn des Stadtparks, aufgenommen vom Wasserturm.

Die Akten des Senats und der Oberschulbehörde zeigen, wofür bei diesen Feiern eigentlich geworben wurde.

Der Feiertag, der keiner wurde

Der 11. August ist ein schlecht gewähltes Datum. Die Nationalversammlung verabschiedete die Verfassung am 31. Juli 1919, in Kraft trat sie mit ihrer Veröffentlichung im Reichs-Gesetzblatt am 14. August. Der 11. August war der Tag, an dem Friedrich Ebert die Urkunde unterzeichnete – im thüringischen Schwarzburg, wo er sich im Urlaub befand und wohin er zu diesem Zweck das gesamte Reichskabinett anreisen ließ.

Auf dieses Datum kam die Reichsregierung überdies durch eine Anfrage aus dem Ausland. Der Gesetzentwurf vom April 1919 hatte den 1. Mai zum Nationalfeiertag machen wollen und war im Streit zwischen den Parteien auf eine einmalige Regelung für 1919 zusammengeschmolzen. Wieder auf die Tagesordnung kam die Frage erst, als das finnische Außenministerium am 28. November 1919 um Auskunft über den deutschen Nationalfeiertag bat. Reichsaußenminister Hermann Müller schlug daraufhin den 11. August vor, weil dieser Tag geeignet erscheine, „die im Ausland bestehenden Zweifel an dem Bestand der demokratischen Staatsform des Deutschen Reiches zu zerstreuen“.

Zum Nationalfeiertag erklärt wurde der Tag 1921, auf Initiative von SPD, DDP und Zentrum. Ein reichsweiter gesetzlicher Feiertag wurde er nicht. Reichsinnenminister Adolf Köster brachte das Kabinett am 1. Juli 1922 dazu, genau das zu beschließen; der Vorstoß scheiterte am Widerstand mehrerer Länder. Im Reichstag landete die Sache zwischen 1922 und 1931 sechsmal im Rechtsausschuss und kam von dort nicht zurück – zu einer Abstimmung kam es nie. Für Zentrum und DVP war das bequem: Sie mussten sich zur Republik nicht bekennen.

Entschieden wurde deshalb in den Ländern. Baden erklärte den 11. August 1923 zum gesetzlichen Feiertag, Hessen folgte am 20. Juni 1929 als zweites Land. Weitere kamen nicht hinzu. In Hamburg ist ein solcher Versuch nicht einmal ansatzweise aktenkundig.

Gefeiert wurde hier also ein Tag, an dem die Stadt arbeitete. Für die staatlichen Stellen wurde nachgebessert: 1926 schlossen Büros und Betriebe ohne Lohnkürzung um 13 Uhr, ab 1927 galt „entsprechend der Regelung im Reiche“ Sonntagsdienst. Für alle anderen blieb es ein Werktag – 1928 sah sich der Hamburger Anzeiger genötigt, einen Artikel zu drucken, der die Leser eigens daran erinnerte.

Hamburg feierte erst, als Berlin darum bat

Am 11. August 1920 wurden auf dem Rathausmarkt die Reichsflagge und die Hamburger Staatsflagge gehisst. Dass an diesem Tag überhaupt jemand die Verfassung erwähnte, war ein Zufall: Eigentlich hatte die Bürgerschaft bis zum 25. August Sitzungspause. Sie kam nur zusammen, weil die Deputation für die Stadtwasserkunst kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand und Mittel bewilligt werden mussten. Bürgerschaftspräsident Rudolf Roß nutzte die Gelegenheit zu einer kurzen Ansprache, bevor es zur Tagesordnung ging. Die Lage sei so ernst, sagte er, dass sie „vielleicht sogar den äußeren Bestand unserer jungen Republik andauernd bedrohen“.

1921 geschah in Hamburg nichts. Keine Feier, keine Ansprache, nicht einmal eine Beflaggung. Als das Hauptversorgungsamt Altona beim Senat anfragte, welche Tage als staatlich anerkannte Feiertage gälten, tauchte der 11. August in der Antwort nicht auf.

1922 blieb der Verfassungstag ebenfalls unbeachtet, obwohl das Reichsinnenministerium ausdrücklich um Feierlichkeiten gebeten hatte. Der Grund war ein Termin sechs Tage später: Reichspräsident Ebert kam am 17. August zur Überseewoche nach Hamburg. Für den Empfang im Rathaus gingen 419 Einladungen hinaus, 281 Zusagen sind belegt. Eine Verfassungsfeier eine Woche vorher erschien danach entbehrlich. Der Senat konnte also feiern. Er hielt es nur an diesem Tag nicht für nötig.

Der erste Festakt fand 1923 statt, und auch er ging nicht auf Hamburg zurück. Im Juli hatte das Reichsinnenministerium den Länderregierungen seine Vorstellungen übermittelt; wenige Tage später setzte der Senat eine Kommission ein. Eine Anregung der DDP-Bürgerschaftsfraktion, im Rathaus einen Festakt zu veranstalten, war zwei Wochen zuvor ohne Reaktion geblieben. Am Ende standen ein Gottesdienst in der Katharinenkirche, eine Rede des Juristen Albrecht Mendelssohn-Bartholdy und ein Sportfest des Sportvereins St. Georg auf der Kampfbahn im Hammer Park, dessen Reinertrag – wie vom Ministerium angeregt – der Ruhrspende zufloss. Eigene Ideen sind in den Planungen nicht zu erkennen.

Die Schulen wehren sich

1924 begingen die Hamburger Schulen den Verfassungstag, wie sie wollten. Das Hamburger Echo berichtete anschließend, viele seien in die Harburger Wälder oder die Neugrabener Heide gefahren; der Tag sei zwar aus dem Alltäglichen herausgehoben worden, von einer Verfassungsfeier habe man allerdings nichts bemerkt.

Daraufhin plante die Oberschulbehörde für 1925 eine Gesamtfeier aller öffentlichen Schulen im Stadtpark. Zentral ließ sich das Programm bestimmen und die Teilnahme kontrollieren. Die Schulen reagierten mit Widerstand, und die Begründungen waren teilweise durchsichtig: pädagogische Bedenken, Gefahr für die Schüler, der weite Weg. Die Mädchen, schrieb eine Schule, kämen dort ganz ermattet an und es fehle ihnen daher für die Darbietungen an Kraft und Empfänglichkeit. Auf einer Schulleiterkonferenz ging es um die Haftung der Beamten bei Unfällen.

Der Nationalverband Deutscher Offiziere berief sich in seiner Beschwerde an den Senat auf die Verfassung, die er ablehnte:

Wir sehen in diesem Versuch einen Eingriff in die verfassungsmäßig gewährte politische Freiheit. Ein sehr grosser Teil des deutschen Volkes steht dieser Verfassung […] unbedingt ablehnend gegenüber.

Der Nationalverband Deutscher Offiziere an den Senat, 16. Juni 1925

Die Oberschulbehörde verwies intern darauf, dass die Lehrer den Eid auf die Verfassung geleistet hätten und dass gerade dieses Schreiben zeige, wie dringend eine Feier sei. Nach außen fiel die Antwort deutlich milder aus: Der Senat sehe keinen Anlass, die geplanten Maßnahmen zu beanstanden. Die Feier war politisch gemeint. Den Gegnern mitzuteilen war das offenbar nicht opportun.

Der Widerstand hielt an. In einer Sitzung des Ausschusses der Elternräte am 29. Juli äußerten acht von sechzehn anwesenden Vertretern höherer Schulen Bedenken und drohten mit Boykott; in der Abstimmung wurde die Feier im Stadtpark gegen eine Stimme abgelehnt. Die Behörde machte eine Teilkonzession – die untersten sechs Volksschuljahrgänge und die 5. und 6. Klassen der höheren Schulen blieben ausgeschlossen – und blieb im Übrigen bei ihrem Vorhaben. Am 4. August gingen Verhaltensrichtlinien hinaus: „Fahnen dürfen nicht mitgebracht, Abzeichen irgendwelcher Art nicht getragen werden.“

Am 11. August 1925 kamen 30.000 Schüler in den Stadtpark. Gesungen wurden zwei Lieder unpolitischen Inhalts.

Der Dreiklang

Von 1925 an bestand der Hamburger Verfassungstag aus drei Veranstaltungen: dem Staatsakt des Senats, der zentralen Schulfeier und dem abendlichen Fackelzug des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Ab 1927 waren sie zeitlich aneinandergehängt, so dass sich ein Netz über den ganzen Tag spannte: um 8 Uhr die Kranzniederlegung an den Gräbern der Ordnungspolizei in Ohlsdorf, um 9 Uhr die Schulfeier im Stadtpark, mittags der Festakt im Rathaus, um 21 Uhr der Aufmarsch am Rathausmarkt.

Zwei gedruckte Karten von 1929 mit Hamburger Wappen und Reichsadler
Abbildung 3 Eintrittskarte zur Schulfeier und Einladung des Senats, 1929. Die Schulfeier fiel auf Sonnabend, den 10. August, weil der Verfassungstag in diesem Jahr ein Sonntag war.

Die Schulfeier fand ab 1926 in der Kampfbahn des Stadtparks hinter dem Wasserturm statt – der heutigen Jahnkampfbahn. Die Akten nennen nie ihren Namen, die Eintrittskarte von 1929 aber die Anfahrt: „Alsterdorfer Strasse, Bussestrasse, Butenkamp“. Am Butenkamp liegt sie bis heute. Die Feier dauerte etwa eine Stunde; danach folgten sportliche Wettkämpfe auf den Sportplätzen des Stadtparks und im Flussbad Lattenkamp. Teilnahmepflicht bestand für das 7. und 8. Volksschuljahr und die höheren Schulen ab der Untertertia, befreit wurde nur aus Gesundheitsgründen. Fahnen und Abzeichen blieben in allen Jahren verboten.

Was in dieser Stunde geschah, lässt sich an den Programmen ablesen. 1926 bestand die Feier aus Gesang und einer Ansprache von Bürgermeister Petersen. 1927 kamen turnerische Vorführungen von 900 Volksschülern und 1.720 Schülern höherer Schulen hinzu, Volkstänze mit 300 Mitwirkenden und ein gemeinsamer Werbelauf. 1928 liefen 800 Schüler den Werbelauf, 4.700 machten Freiübungen, 650 tanzten – und auf zusätzlichen Gesang wurde verzichtet. 1929 waren es 800 im Werbelauf, 6.100 bei den Freiübungen, 720 bei den Volkstänzen und 500 bei rhythmischen Lauf- und Sprungübungen.

Dieselbe Sportanlage aus anderer Richtung, Schueler in langen Kolonnen aufgestellt
Abbildung 4 Dieselbe Feier am 11. August 1928, aus einer anderen Richtung aufgenommen.

Seit 1928 erinnerte an den Anlass nur noch die Rede und das Deutschlandlied.

Nach außen wurde die Inszenierung gleichzeitig größer. Ab 1928 ließ der Senat auf Anregung der SPD-Fraktion und des Reichsbanners nicht nur die Dienstgebäude beflaggen, sondern auch die Gebäude der gemischtwirtschaftlichen Betriebe; er ließ zusätzliche Flaggenmasten aufstellen, schmückte die Senatsautos und die Wagen der Polizeibehörde mit schwarz-rot-goldenen Wimpeln, und an den Straßenbahnzügen wurden kleine Fähnchen angebracht. In dieser Liste stehen die Bootsvermietungen an der Alster, die Gebäude im Stadtpark und der Wasserturm. 1929 galt die Beflaggungsanordnung für zwei Tage, und auch die Hochbahnhöfe sollten, soweit möglich, Flaggen bekommen.

Naechtliche Aufnahme des Hamburger Rathausmarkts, dicht gefuellt mit Menschen, das Rathaus beleuchtet
Abbildung 5 Der Rathausmarkt beim Fackelzug 1929, das Rathaus beleuchtet.

Der 11. August 1928 war zugleich der 150. Geburtstag Friedrich Ludwig Jahns. Auf Anregung der Deutschen Turnerschaft verband die Oberschulbehörde beide Anlässe. Fünf Jahre zuvor hatten die national-konservativen Hamburger Nachrichten noch höhnisch vorgeschlagen, am 11. August lieber Jahns Geburtstag zu feiern; 1928 stand es im Programm. Allen gefiel das nicht:

Jeder deutsche Turner hat die Pflicht, sich doch einmal gründlich zu überlegen, ob er es vor seinem Gewissen verantworten kann, mit Reichsbannerleuten die Verfassung der deutschen Republik zu feiern. Denke am 11. August an Turnvater Jahn, dann kannst du mit Severing nicht feiern!

Leserzuschrift „Ein Turner-Wort“, Hamburger Nachrichten, 10. August 1928

Dass sich der Sport so weit nach vorn schob, war kein Betriebsunfall. 1927 sollte die Schulfeier in eine „Hamburger Sportwoche“ eingegliedert werden – im Programm dieser Sportwoche kam sie dann gar nicht vor. Staatsrat Buehl erklärte bei der Eröffnung, auch das alte Griechenland sei durch Parteileidenschaft zerrissen gewesen, „aber in Olympia herrschte Götterfrieden“. Die vom Senat gestiftete Medaille des Jahres 1927 trug außer dem Datum keinen Hinweis auf den Anlass.

Vorder- und Rueckseite einer Medaille von 1927
Abbildung 6 Die Medaille, die der Senat 1927 stiftete. Vorderseite: „Dem Sieger“. Auf der Rückseite steht das Datum, sonst nichts.

1930: die Feier fällt aus

1930 kippte die Entwicklung. Die Sportwoche wurde schon im April auf einen Tag gekürzt; aus 15.000 Reichsmark wurden rund 2.800. Übrig blieb eine „Sportliche Verfassungsfeier“ am Abend des 10. August auf dem Flugplatz Fuhlsbüttel, mit Vorführungen und einer Flugschau. Das vorgesehene Feuerwerk musste aus Geldmangel entfallen. Senator Krause hielt eine Rede, die neben dem Programm kaum ins Gewicht fiel: Das Heft erläuterte die zur Vorführung gelangenden Kunstflugfiguren und die Entstehung des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel. Auf den Anlass verwiesen der Titel der Veranstaltung, das Plakat und die dritte Strophe des Deutschlandliedes.

Farbiges Plakat von 1930 mit marschierenden Sportlern vor einem Reichsadler
Abbildung 7 Das Plakat zur „Sportlichen Verfassungsfeier“ am 10. August 1930 auf dem Flugplatz Fuhlsbüttel. Das oben angekündigte „Riesenfeuerwerk“ wurde aus Geldmangel gestrichen.

Die Schulfeier war für 1930 umgebaut worden. Nach den Beschwerden über Länge und Akustik – von Rede und Gesang sei so gut wie nichts zu verstehen gewesen – schrumpfte der eigentliche Teil auf eine Viertelstunde. Dafür sollten 19.000 Schüler mit Musik in die Kampfbahn einmarschieren und sich in 60 Säulen aufstellen, nach Geschlechtern getrennt, jede Säule 80 bis 90 Viererreihen tief. Zuschauer und Mitwirkende sollte es nicht mehr geben; der Zuschauerring war für die Eltern frei.

Dann regnete es. Die Feier wurde „leider in letzter Stunde“ abgesagt. Weil die Absage unklar blieb, schickten viele Eltern ihre Kinder am Montagmorgen „doch vorsichtig“ zum Stadtpark, wo sie erfuhren, dass nichts stattfand; die Hamburger Nachrichten hielten fest, dass sie mit feuchten Feierkleidern heimkehrten und die Fahrgelder vergebens ausgegeben waren.

Die Wettkämpfe wurden am 8. September nachgeholt. Von den 19.000 eingeplanten Schülern kamen rund 1.900.

Danach gab es keine zentrale Schulfeier mehr. 1931 wurde der erste Teil in die Schulen verlegt, die Wettkämpfe auf drei Sportplätze verteilt. 1931 empfahl die Oberschulbehörde immerhin noch ein Lied; 1932 forderte sie Vorschläge von den Schulen an und kommentierte weder die Vorschläge noch die Berichte über die Durchführung.

Der Turm, an dem 1928 die Reichsfarben hingen, öffnete im April 1930 als Planetarium – im selben Jahr, in dem die Feiern zu zerfallen begannen. Die Kampfbahn dahinter ist bis heute ein Sportplatz.

Vom Feiertag zum Kampftag

Der Staatsakt hielt sich am längsten, wechselte aber 1930 den Ort: Er fand erstmals in der Musikhalle statt, weil die Räume im Rathaus der Zahl der Teilnehmer nicht mehr gewachsen waren. 1.741 Gäste wurden 1930 eingeladen, 1.748 im Jahr 1931, 1.690 im Jahr 1932 – gegenüber 1.000 im Jahr 1929 fast eine Verdopplung. Was das über die Beteiligung sagt, lässt sich nicht feststellen: Wer tatsächlich kam, ist nicht überliefert.

Die Kosten sprechen deutlicher. Für die Feiern des Jahres 1930 gab Hamburg rund 15.200 Reichsmark aus, 1931 noch 2.000, 1932 noch rund 460.

Bei der Bürgerschaftswahl am 27. September 1931 wurde die NSDAP mit 26,25 Prozent knapp hinter der SPD mit 27,81 Prozent zweitstärkste Partei. Die Koalition aus SPD, Deutscher Staatspartei und DVP verlor ihre Mehrheit und trat zurück; wegen des Abschneidens der KPD kam auch rechts keine Mehrheit zustande. Der alte Senat blieb geschäftsführend im Amt und konnte nur deshalb weiter handeln, weil eine Notverordnung vom August 1931 den Landesregierungen erlaubte, per Verordnung zu regieren. Damit feierte Hamburg 1932 eine Verfassung, deren strikte Einhaltung den eigenen Senat handlungsunfähig gemacht hätte.

Bürgermeister Petersen sagte in seiner Ansprache 1932, der Verfassungstag sei geschaffen worden, um sich einmal im Jahr über die Parteigrenzen hinweg als Volk zu bekennen; dieses Ziel sei bisher nicht erreicht. Dann verlas er die Namen der 28 Beamten der Hamburger Ordnungspolizei, die in den vergangenen elf Jahren „in der Verteidigung der Verfassung“ gestorben waren. Während der Verlesung kam es zu einem Zwischenruf. Die kommunistische Hamburger Volkszeitung machte daraus eine Szene: Ein Arbeiter habe gerufen „Wo bleiben die erschossenen Arbeiter?!“ und sei sofort abgeführt worden. Tatsächlich war es der Schriftsteller Groß, zweiter Vorsitzender des Schutzverbandes deutscher Schriftsteller.

Der abendliche Aufmarsch fiel 1932 ganz aus. Der Rundfunk übertrug in diesem Jahr nicht mehr die Hamburger Feier, sondern die aus Berlin. Am 8. März 1933 wählte die Bürgerschaft einen Senat unter Führung der NSDAP und beendete damit die Weimarer Republik in Hamburg.

Werbung für die Republik?

Ja – aber Werbung, die ihren Gegenstand weggelassen hat. Die Hamburger Verfassungsfeiern haben für die Republik geworben, indem sie die Verfassung immer weiter aus dem Programm nahmen. Das war keine Nachlässigkeit, sondern die Bedingung, unter der überhaupt gefeiert werden konnte: Ein Tag, an dem offen für die Weimarer Verfassung geworben wurde, spaltete – also wurde ein Tag inszeniert, an dem alle mitmachen konnten, weil es um Freiübungen, Volkstänze und Kunstflug ging. Was blieb, war ein äußeres Arrangement ohne Inhalt, das den Schein eines Konsenses herstellen sollte, den es nicht gab.

Ein Nationalfeiertag hat zwei Aufgaben, die einander nicht von selbst stützen: möglichst viele einzubeziehen und sie an den Anlass zu binden. In Hamburg war beides nur gegeneinander zu haben. Jede Maßnahme, die mehr Menschen auf den Platz brachte, nahm dem Tag ein Stück seines Gegenstands – und die Zeitgenossen sahen das. Als 1928 die Turnverbände mitmarschierten und dabei hinter roten Fahnen liefen, nannte es das Hamburger 8 Uhr Abendblatt eine Groteske, unter der Flagge der Revolution eine bestehende Verfassung zu feiern.

Solange Geld da war, ließ sich die Beteiligung kaufen: Sportwoche, Freiübungen, Volkstänze, zuletzt eine Flugschau in Fuhlsbüttel. Als die Mittel ab 1930 wegfielen, stand der Anlass plötzlich allein da – und zeigte sich als das, was er die ganze Zeit gewesen war: der Gedenktag eines Teils des politischen Spektrums. Aus einem Tag der propagierten Einigkeit wurde ein Tag der propagierten Konfrontation.

Der Verfassungstag hat die Republik nicht gespalten. Er hat gezeigt, wie tief sie schon gespalten war. Wer 1925 gegen die Schulfeier schrieb, berief sich auf die Freiheit, die ihm eben diese Verfassung garantierte; wer 1928 nicht mitmarschieren wollte, störte sich nicht an der Verfassung, sondern an denen, die neben ihm gingen. Es brauchte diesen Gedenktag nicht, um gegen die Republik zu sein.

Die Akten erzählen deshalb weniger von den Gegnern als von den Verteidigern. Deren Antwort auf den Widerstand war nicht das Argument, sondern die Umgehung: erst die Zusicherung an den Nationalverband, man sehe keinen Anlass zu Beanstandungen, dann Jahr für Jahr mehr Sport und weniger Verfassung, bis vom Anlass eine Rede und das Deutschlandlied übrig waren.

Was 1932 fehlte, war nicht das Geld. Es war das, wofür das Geld die ganze Zeit ein Ersatz gewesen war.

Quellen und Literatur

Grundlage des Beitrags

  • Klaus Weber: Werbung für die Republik? Verfassungsfeiern in Hamburg während der Weimarer Zeit. Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium, Universität Hamburg 2003 (unveröffentlicht). Alle Angaben und Zitate dieses Beitrags folgen dieser Arbeit und den dort ausgewerteten Beständen.

Archivalien (Staatsarchiv Hamburg)

  • 111-1 Senat, Cl. VII Lit. Rh Nr. 18, 28, 28 b, 28 c, 29 – Verfassungsfeiern 1920 bis 1929
  • 131-4 Senatskanzlei – Präsidialabteilung, 1928 A 45, 1929 A 19, 1930 A 28, 1931 A 2, 1932 A 26 – Vorbereitung und Abrechnung der Feiern
  • 361-2 V Oberschulbehörde V, 372 f, Bände 2 bis 12 – zentrale Schulfeiern, Widerstand der Schulen, Programme, Teilnehmerzahlen
  • 135-1 I-IV Staatliche Pressestelle I-IV, 4366, Bände 1 bis 10 – Zeitungsausschnitte zum Verfassungstag

Gedruckte Quellen und Literatur

  • Stenographische Berichte über die Sitzungen der Bürgerschaft in Hamburg im Jahre 1920, Bd. 2. Hamburg 1921
  • Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik. Bd. 10: Das Kabinett Bauer. Bearb. v. Anton Golecki. Boppard 1980
  • Bernd Buchner: Um nationale und republikanische Identität. Die deutsche Sozialdemokratie und der Kampf um die politischen Symbole in der Weimarer Republik. Bonn 2001
  • Ursula Büttner: Hamburg zur Zeit der Weimarer Republik. Sechs Abhandlungen. Hamburg 1996
  • Dies.: Politische Gerechtigkeit und sozialer Geist. Hamburg zur Zeit der Weimarer Republik. Hamburg 1985
  • Fritz Schellack: Nationalfeiertage in Deutschland von 1871 bis 1945. Frankfurt am Main u. a. 1990
  • Harald Schmid: Erinnern an den „Tag der Schuld“. Das Novemberpogrom von 1938 in der deutschen Geschichtspolitik. Hamburg 2001

Online-Nachweise

  • Hessen macht den Verfassungstag der Weimarer Republik zum gesetzlichen Feiertag (20. Juni 1929), in: LAGIS Hessen – dort auch der Nachweis für Baden 1923 und für den gescheiterten Vorstoß Kösters
  • Bundesarchiv, Portal „Weimar“: Nationalfeiertag
  • Planetarium Hamburg: Die Geschichte des Planetarium Hamburg, planetarium-hamburg.de
  • Jahnkampfbahn, in: Wikipedia, de.wikipedia.org

Onlinequellen abgerufen am 17. September 2026.

Bildnachweise

  • Beitragsbild: Photographenatelier Gebr. Dransfeld, 1920. Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Nachlass Fritz Schumacher, über Wikimedia Commons, gemeinfrei (Public Domain). Für die Website verkleinert.
  • Abbildung 1: Photographenatelier Gebr. Dransfeld, 1920. Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Nachlass Fritz Schumacher, über Wikimedia Commons, gemeinfrei (Public Domain). Für die Website verkleinert.
  • Abbildung 2: Unbekannter Fotograf, 1928. Staatsarchiv Hamburg, 361-2 V Oberschulbehörde V, 372 f Band 7. Reproduktion aus der zugrunde liegenden Magisterarbeit, Tonwerte korrigiert.
  • Abbildung 3: Entwurf: Karberg, 1929. Staatsarchiv Hamburg, 131-4 Senatskanzlei – Präsidialabteilung, 1929 A 19. Reproduktion aus der zugrunde liegenden Magisterarbeit, Tonwerte korrigiert.
  • Abbildung 4: Unbekannter Fotograf, 1928. Staatsarchiv Hamburg, 361-2 V Oberschulbehörde V, 372 f Band 7. Reproduktion aus der zugrunde liegenden Magisterarbeit, Tonwerte korrigiert.
  • Abbildung 5: Unbekannter Fotograf, Pressefoto aus dem Hamburger Fremdenblatt vom 12. August 1929. Staatsarchiv Hamburg, 135-1 I-IV Staatliche Pressestelle I-IV, 4366 Band 7. Reproduktion aus der zugrunde liegenden Magisterarbeit, Tonwerte korrigiert.
  • Abbildung 6: Medailleur nicht ermittelt, 1927. Staatsarchiv Hamburg, 111-1 Senat, Cl. VII Lit. Rh Nr. 28 c. Reproduktion aus der zugrunde liegenden Magisterarbeit, Tonwerte korrigiert.
  • Abbildung 7: Grafiker nicht ermittelt, 1930. Staatsarchiv Hamburg, 131-4 Senatskanzlei – Präsidialabteilung, 1930 A 28, Unterakte „Zubehör“. Reproduktion aus der zugrunde liegenden Magisterarbeit, Tonwerte korrigiert.

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