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Die Grenze in der Fahrbahn – Was vier Steine im Eulenkamp über Groß-Hamburg erzählen

13 Min. Lesezeit

Flacher historischer Grenzstein in der Pflasterlinie des Eulenkamps

Mitten im Eulenkamp liegen vier unscheinbare Steine. Sie ragen nicht auf und lassen sich im Verkehr leicht übersehen. Dennoch markierten sie einst eine Staatsgrenze: Auf der einen Seite lag Hamburg, auf der anderen das preußische Wandsbek.

Das Groß-Hamburg-Gesetz beseitigte diese Grenze 1937. Aus dem Rand zweier Städte wurde ein innerhamburgischer Straßenraum. Vollständig verschwunden ist die alte Trennlinie jedoch nicht. Sie blieb in den Grenzsteinen, im Pflaster und schließlich sogar in der heutigen Bezirksgrenze erhalten.

Als der Eulenkamp Jahrzehnte später zur Veloroute ausgebaut werden sollte, geriet die historische Grenze erneut zwischen widerstreitende Interessen: Denkmalschutz, Verkehrssicherheit und der Wunsch der Anwohner nach weniger Lärm. Aus einem scheinbar bedeutungslos gewordenen Relikt wurde wieder ein offener stadtpolitischer Fall.

Ein Denkmal, über das Autos fahren

Hamburgs Denkmalschutzamt beschreibt sein Arbeitsfeld als ungewöhnlich weit gespannt: Es reicht vom Grabhügel und Rathaus bis zum schlichten Grenzstein. Am Eulenkamp ist das wörtlich zu verstehen. Hier befinden sich die historischen Zeichen nicht neben der Straße, sondern mitten in ihrer Oberfläche.

Durch Pflastersteine markierte historische Grenzlinie im Eulenkamp
Die Pflasterlinie im Eulenkamp markierte früher die Grenze zwischen Wandsbek und Hamburg. Im Vordergrund ist einer der vier erhaltenen Grenzsteine zu erkennen.

Die vier Grenzsteine liegen im Abschnitt zwischen Elsässer Straße und Lengerckestraße. Ein Erläuterungsbericht zum Ausbau der Veloroute 6 beschreibt ihren historischen Zusammenhang eindeutig:

„Im Bereich des Eulenkamps […] verläuft straßenmittig die ehemalige Grenze zwischen Hamburg-Barmbek und Preußen-Wandsbek.“

Erläuterungsbericht zur Veloroute 6, Abschnitt W13

Die Planungsunterlagen verzeichnen vier historische Grenzsteine. Ihre Position dürfe nicht verändert werden, eine Überbauung sei ausgeschlossen. Falls die Steine während der Bauarbeiten entfernt werden müssten, sollten sie zuvor eingemessen und anschließend in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt an derselben Stelle wieder eingesetzt werden.

Eine zweifelsfreie Zuordnung zu einzelnen Nummern der veröffentlichten Hamburger Denkmalliste ist anhand der frei zugänglichen Daten allerdings nicht möglich. Ihre Denkmaleigenschaft wird stattdessen ausdrücklich in den Planungsunterlagen und den Beschlüssen des Bezirks Hamburg-Nord benannt.

Das Ensemble ist ungewöhnlich. Häufig erinnern Grenzsteine an Linien, die sich in der heutigen Landschaft kaum noch nachvollziehen lassen. Am Eulenkamp bilden Steine, Straßenverlauf und Verwaltungsgrenze dagegen bis heute einen sichtbaren Zusammenhang. Die frühere Staatsgrenze trennt zwar nicht mehr Hamburg von Preußen. Der Straßenzug liegt aber noch immer am Übergang zwischen Dulsberg und Wandsbek – und damit zwischen den Bezirken Hamburg-Nord und Wandsbek.

Eine Grenze, die älter ist als Preußen

Die Grenze am Eulenkamp entstand nicht erst mit der preußischen Herrschaft. Wandsbek gehörte über Jahrhunderte zum holsteinischen und zeitweise zum dänischen Herrschaftsraum.

Ein Wandsbeker Geschichtsüberblick berichtet von einem Grenzvergleich aus dem Jahr 1780. Beteiligt waren Heinrich Carl von Schimmelmann als Besitzer des Gutes Wandsbek mit Hinschenfelde sowie die Hamburger Oberalten als Grundherren des Dorfes Barmbek. Für die Grenze zwischen Barmbek, Wandsbek und Hinschenfelde sollen später elf Grenzsteine nachweisbar gewesen sein.

Nach dem preußisch-österreichischen Krieg wurde Schleswig-Holstein 1867 preußische Provinz. Damit lag auf der Wandsbeker Seite fortan preußisches Gebiet. Wandsbek erhielt 1870 Stadtrecht und wurde 1901 kreisfreie Stadt. Barmbek auf der gegenüberliegenden Seite blieb hamburgisch.

Historische Aufnahme des Grenzübergangs Nobistor zwischen Hamburg und dem preußischen Altona um 1880
Eine sichtbare Landesgrenze: Am Nobistor traf Hamburg auf das seit 1867 preußische Altona. Die Aufnahme um 1880 zeigt einen anderen Abschnitt der hamburgisch-preußischen Grenze; am Eulenkamp fiel ihre Markierung wesentlich unscheinbarer aus.

Die Linie trennte somit nicht einfach zwei benachbarte Stadtteile. Hier stießen unterschiedliche Hoheitsgebiete, Verwaltungen, Steuerordnungen und kommunale Interessen aufeinander. Wie stark eine solche Grenze den Alltag prägen konnte, zeigt sich weniger auf einer politischen Übersichtskarte als in den Akten über Straßen, Gräben, Leitungen und Bauvorhaben.

Wie eine Landesgrenze den Straßenbau behinderte

Eine besonders ergiebige Quelle ist ein Beitrag der Dulsberger Stadtteilzeitung BACKSTEIN aus dem Jahr 2007. Der Autor Matthias Schirrmacher wertete dafür die Akte B 1471 aus dem Bestand der Hamburger Baudeputation aus. Sie behandelt die Unterhaltung und den Ausbau der Straße „Am Friedrichsberg“ – der späteren Stormarner Straße – zwischen 1864 und 1907.

Der Fall betrifft den unmittelbar anschließenden Grenzstraßenzug. Er macht die Verwaltungslogik sichtbar, zu der auch die Grenzzeichen im Eulenkamp gehörten. Die damalige Straße gehörte Schirrmachers Auswertung zufolge je zur Hälfte Hamburg und Wandsbek. Auf Hamburger Seite hieß sie „Am Friedrichsberg“, auf Wandsbeker Seite Mühlenweg.

Bereits 1864 gab es Vorschläge, die Straße zu regulieren und zu pflastern. Im Jahr 1878 wandten sich Dulsberger Grundeigentümer an die Hamburger Baudeputation. Sie baten darum, den Weg bis zur holsteinischen Grenze auszubauen und mit Steinpflaster sowie Fußwegen zu versehen. Dafür boten sie einen eigenen Kostenbeitrag und die kostenlose Abtretung der benötigten Flächen an.

Der zuständige Ingenieur verwies auf das entscheidende Problem: Die Straße verlief auf der hamburgisch-preußischen Grenze. Ein Ausbau allein auf Hamburger Gebiet erschien der Behörde wenig sinnvoll, solange Wandsbek die Fortsetzung in Richtung Hinschenfelde nicht ebenfalls regulierte. Hamburg lehnte das Gesuch zunächst ab.

Der Wandsbeker Magistrat drängte seinerseits auf einen gemeinsamen Ausbau. Bürgermeister Lesser erwartete, dass sich entlang des regulierten Mühlenwegs eine stärkere Bautätigkeit entwickeln werde. Damit berührte die Straßenplanung sofort weitere Fragen: Wer legte die Baufluchtlinien fest? Welches Baurecht galt? Wer trug die Kosten? Und welche Stadt sollte von der erwarteten Entwicklung profitieren?

Die Grenze war kein abstrakter Strich auf einer Karte. Sie konnte darüber entscheiden, ob aus einem Feldweg eine Stadtstraße wurde und ob angrenzende Grundstücke bebaut werden durften.

Eine Straße unter zwei Verwaltungen

Noch komplizierter wurde die Situation durch das Steuer- und Zollsystem. Der Grenzweg berührte laut der ausgewerteten Bauakte sowohl die Reichszollgrenze als auch die hamburgische Steuer- und Akziselinie.

Hamburger Beamte befürchteten, eine besser ausgebaute und dichter bebaute Straße könne Schmugglern zusätzliche Deckung bieten. Ein Bericht von 1882 bezeichnete den Weg deshalb als eine für den Transport zollpflichtiger Waren gesperrte Straße. Selbst ein Wachposten hätte nach Einschätzung des zuständigen Beamten eine dauernde Patrouille kaum ersetzen können.

Mit Hamburgs Zollanschluss im Jahr 1888 verlor dieses Argument an Bedeutung. Die Probleme verschwanden damit jedoch nicht. Nun stritten und verhandelten die Beteiligten vor allem über technische Zuständigkeiten und Kosten.

Ein Ingenieurbericht von 1895 verband den Straßenausbau mit der Entwässerung. Abwasser neu errichteter Wandsbeker Häuser gelangte in einen Graben an der unregulierten Straße. Ohne Sielanschluss war nach der Darstellung in der Akte eine Bebauung mit Etagenhäusern nicht zulässig. Die Landesgrenze beeinflusste damit unmittelbar die Geschwindigkeit der Verstädterung.

Erst 1906 zeichnete sich eine Arbeitsteilung ab, die beinahe wie eine Karikatur geteilter Zuständigkeiten wirkt: Hamburg und Wandsbek sollten Beleuchtung, Wasserversorgung, Entwässerung, Reinigung und Unterhaltung jeweils auf ihrem eigenen Gebiet übernehmen.

Nur die Besprengung der Straße sollte abwechselnd über die gesamte Breite erfolgen – auf dem westlichen Abschnitt durch Hamburg, auf dem östlichen durch Wandsbek. Für den gemeinsamen Entwässerungsgraben wurde ebenfalls eine hälftige Lösung vorgesehen. Hamburger und Wandsbeker Siele sollten jeweils einen Teil des Wassers aufnehmen. Sogar die Frage eines gemeinsamen Straßennamens blieb späteren Verhandlungen vorbehalten.

Im April 1907 begannen schließlich die Sielarbeiten. Im Mai erhielt derselbe Steinsetzermeister sowohl aus Hamburg als auch aus Wandsbek den Auftrag zur Pflasterung. An der Schlussbesichtigung im Dezember nahmen Grenzbeamte beider Städte teil.

Zwei aufrecht stehende Grenzsteine mit den Nummern 7 und 8 wurden laut Schirrmachers Aktenauswertung durch flache, in das Pflaster eingelassene Steine ersetzt. Hamburg und Wandsbek zahlten für deren Beschaffung und Verlegung jeweils 36 Mark. Einer dieser Steine – oder ein späterer Nachfolger – soll an der Kreuzung Elsässer Straße und Eulenkamp erhalten geblieben sein.

So entstand jene besondere Form des Grenzdenkmals, die den Eulenkamp bis heute prägt: kein weithin sichtbarer Markstein, sondern eine Hoheitsgrenze als Bestandteil der Fahrbahn.

Groß-Hamburg: Was 1937 tatsächlich geschah

Die politische Trennung zwischen Hamburg und Wandsbek endete nicht durch einen freiwilligen kommunalen Zusammenschluss. Aufgehoben wurde sie durch ein Reichsgesetz der nationalsozialistischen Regierung.

Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen“ wurde am 26. Januar 1937 beschlossen. Es bestimmte, dass unter anderem die Stadtkreise Altona und Wandsbek, die Stadt Harburg-Wilhelmsburg und zahlreiche Gemeinden auf das Land Hamburg übergingen. Hamburg trat im Gegenzug unter anderem Geesthacht, Cuxhaven, Großhansdorf und Schmalenbeck an Preußen ab.

Historische Übersichtskarte der Einheitsgemeinde Hamburg 1938
Übersichtskarte Hamburgs nach dem Zusammenschluss zur Einheitsgemeinde. Die Vorlage stammt vom 15. Februar 1937.

Die Stadtfläche Hamburgs wuchs nach der Darstellung des Geschichtsbuchs Hamburg um rund 80 Prozent, die Einwohnerzahl um etwa 40 Prozent. Der territoriale Zusammenschluss hatte zwar eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Seine konkrete Durchsetzung gehörte jedoch in den Zusammenhang der nationalsozialistischen Zentralisierung und des Vierjahresplans. Das Gesetz bezog Hermann Göring als Beauftragten für den Vierjahresplan ausdrücklich in die weitere Neuordnung ein.

Am Abend des 1. April 1937 inszenierte das NS-Regime die Gebietsreform mit einem Aufmarsch vor dem Hamburger Rathaus. Rudolf Heß erklärte:

„Groß-Hamburg ist Wirklichkeit geworden!“

Rudolf Heß, 1. April 1937

Die Wirklichkeit, von der Heß sprach, war komplizierter als die propagandistische Formel.

1937 oder 1938?

Die Grenze zwischen dem Land Hamburg und dem preußischen Wandsbek endete am 1. April 1937 – nicht erst 1938.

Das Groß-Hamburg-Gesetz vollzog die Neuordnung in zwei Stufen. Am 1. April 1937 gingen Wandsbek und die übrigen genannten Gebiete staatsrechtlich auf das Land Hamburg über. Die bis dahin selbstständigen Städte und Gemeinden bestanden während einer Übergangsphase zunächst weiter. Am 1. April 1938 wurden sie mit Hamburg zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen.

Wandsbek war somit ab April 1937 nicht mehr preußisch, verlor seine kommunale Selbstständigkeit aber erst ein Jahr später. Die gelegentlich anzutreffende Aussage, der Eulenkamp sei bis 1938 Landesgrenze gewesen, vermischt diese beiden Vorgänge. Der Fehler ist nachvollziehbar, lässt sich anhand des Gesetzestextes jedoch eindeutig korrigieren.

Gerade am Eulenkamp wird der Unterschied anschaulich: Ein Jahr lang trennten die Steine keine Länder mehr, wohl aber weiterhin zwei selbstständige Gemeinden innerhalb des Landes Hamburg.

Warum die Grenze nicht verschwand

Eine verbreitete Darstellung der langfristigen Folgen des Groß-Hamburg-Gesetzes lautet:

„In Hamburg blieben die Grenzverläufe bestehen.“

Geschichtsbuch Hamburg

Der Satz ist richtig, bleibt aber abstrakt. Am Eulenkamp lässt sich genauer erkennen, was dieses Fortbestehen bedeuten kann. Die frühere Staatsgrenze wurde nicht vollständig aus dem Stadtraum getilgt. Ihr Verlauf beeinflusste die spätere Stadtteil- und Bezirksgliederung. Zugleich blieben die Grenzsteine im Straßenpflaster liegen.

Aus einer äußeren Grenze wurde eine innere Ordnungslinie. Die alte Trasse trennte nun keine unterschiedlichen Staaten, Rechtsgebiete und Steuerordnungen mehr. Sie markierte aber weiterhin kommunale Zuständigkeiten innerhalb Hamburgs. Heute liegt hier der Übergang zwischen Dulsberg und Wandsbek sowie zwischen den Bezirken Hamburg-Nord und Wandsbek.

Es erscheint plausibel, dass diese fortdauernde Grenzfunktion dazu beigetragen hat, den Verlauf im örtlichen Bewusstsein zu erhalten. Ein Verwaltungsbeschluss, der die frühere Landesgrenze ausdrücklich zur späteren Bezirksgrenze erklärte, ließ sich in den bislang ausgewerteten Onlinequellen allerdings nicht ermitteln.

Der Eulenkamp als moderner Streitfall

Im Jahr 2018 wurde die historische Grenze erneut zum Gegenstand einer Planung. Der Eulenkamp sollte im Zuge des Abschnitts W13 der Veloroute 6 umgebaut werden. Zwischen Elsässer Straße und Lengerckestraße bestand die Fahrbahn damals aus Natursteingroßpflaster. Die Planungsunterlagen bewerteten diese Oberfläche als ungeeignet für eine Veloroute. Zugleich lagen in diesem Pflaster die vier historischen Grenzsteine.

Im Oktober 2019 beschäftigte sich der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg mit dem Konflikt. Eine Bürgerin übergab nach der veröffentlichten Beschlussvorlage mehr als 100 Unterschriften für die Entfernung des Kopfsteinpflasters. Anwohner beklagten seit Jahren den Verkehrslärm. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde sei zuvor von der Polizei abgelehnt worden.

Der Ausschuss empfahl, das Pflaster bis auf einen schmalen Streifen in der Straßenmitte durch Asphalt zu ersetzen. In dieses Band sollten die denkmalgeschützten Grenzsteine eingefügt werden. Nicht mehr benötigte Pflastersteine sollten möglichst an anderer Stelle in Hamburg wiederverwendet werden. Der Hauptausschuss folgte dieser Empfehlung am 5. November 2019.

Ein denkmalpflegerischer Kompromiss

Die schließlich ausgeführte Lösung beschreibt der ADFC Hamburg etwas anders als die politische Forderung von 2019. Nach seiner Dokumentation vom April 2023 blieb das historisch wertvolle Pflaster in der nun schmaleren Kernfahrbahn erhalten. Dort fährt der motorisierte Verkehr. Auf beiden Seiten entstanden asphaltierte Radfahrstreifen.

Damit wurde nicht lediglich ein schmales Erinnerungsband angelegt. Ein größerer Teil des historischen Straßenbelags blieb im Verkehrsraum erhalten. Das Pflaster wurde nicht zu einer musealen Dekoration am Straßenrand, sondern behielt seine ursprüngliche Funktion als Fahrbahnoberfläche – wenn auch nur noch für einen Teil der Verkehrsteilnehmer.

Denkmalpflegerisch besitzt diese Lösung einen eigenen Reiz. Die Grenzsteine bleiben im räumlichen Zusammenhang der historischen Linie. Gleichzeitig zeigt der Umbau, dass Denkmalschutz im öffentlichen Straßenraum selten eine völlig unveränderte Konservierung bedeuten kann.

Der Kompromiss besitzt allerdings Grenzen. Das geräuschintensive Pflaster wird weiterhin von Kraftfahrzeugen befahren. Ob und in welchem Umfang sich die Lärmbelastung für die Anwohner tatsächlich verringerte, ist in den eingesehenen Unterlagen nicht durch eine Vorher-nachher-Messung belegt.

Auch eine öffentlich zugängliche Schlussdokumentation, in der Lage, Zustand und Wiedereinbau jedes einzelnen Grenzsteins nach Abschluss der Bauarbeiten protokolliert wurden, ließ sich nicht finden. Die Planung schreibt den lagegleichen Wiedereinbau vor. Die Dokumentation des ADFC bestätigt den Erhalt des Pflasters, erfasst aber nicht jeden der vier Steine einzeln.

Im Jahr 2020 beschloss der Bezirk außerdem, die Dulsberger Geschichtstafeln zu ergänzen. Eine Tafel an der Lengerckestraße sollte auf die Grenzsteine und die frühere Grenze zwischen Preußen und Hamburg hinweisen. Pro Standort wurden Kosten von 1.025 Euro angegeben.

Wie alt sind die Steine?

Der Begriff „historischer Grenzstein“ kann den Eindruck erwecken, jeder Stein habe seit der ursprünglichen Festlegung der Grenze unverändert an derselben Stelle gelegen. Für den Eulenkamp ist das nicht nachgewiesen.

Die ausgewertete Bauakte berichtet, dass 1907 zwei aufrecht stehende Grenzsteine durch flache Steine im Straßenpflaster ersetzt wurden. Beim Exemplar an der Elsässer Straße formuliert Schirrmacher vorsichtig: Erhalten sei „dieser beziehungsweise der Nachfolger“.

Die neueren Planungsunterlagen sprechen zusammenfassend von vier historischen Grenzsteinen. Sie nennen jedoch weder die einzelnen Setzungsjahre noch Material, Inschriften oder mögliche spätere Erneuerungen. Darin liegt kein zwingender Widerspruch. Ein Grenzzeichen kann historisch sein, auch wenn der konkrete Stein irgendwann ausgewechselt wurde. Für eine genaue Objektdokumentation genügt diese allgemeine Bezeichnung jedoch nicht.

Gesichert und noch ungeklärt

Gesichert ist:

  • Mindestens zwei ältere, aufrecht stehende Grenzsteine wurden 1907 durch flache Fahrbahnsteine ersetzt.
  • Die neueren Planungsunterlagen nennen vier historische Grenzsteine im Eulenkamp.
  • Ihre Lage sollte beim Straßenumbau erhalten bleiben.

Noch ungeklärt ist:

  • Welche der heutigen Steine tatsächlich aus dem Jahr 1907 stammen.
  • Welche Steine später ersetzt oder erneuert wurden.
  • Ob noch ältere Steinsubstanz erhalten ist.
  • Ob die vier Steine jeweils eigene Denkmallisten-Nummern besitzen oder zu einem größeren Denkmalobjekt gehören.

Für einen abschließenden Befund wären die Grenz- und Vermessungsakten des Staatsarchivs sowie die Objektunterlagen des Denkmalschutzamtes erforderlich. Im Archivportal ist beispielsweise eine Akte zur „Feststellung der Landesgrenze zwischen Eilbek und Wandsbek von dem Grenzstein Nr. 9 bis zum Grenzstein Nr. 10“ aus den Jahren 1900 und 1901 nachgewiesen. Sie gehört zum Bestand 133-2 Grenzkommissariat und trägt die Signatur 133-2_XII 3. Ob die darin behandelte Strecke unmittelbar den Eulenkamp betrifft, lässt sich ohne Einsicht in die Akte nicht sicher entscheiden.

Eine kleine Grenze als große Quelle

Am Eulenkamp lässt sich das Groß-Hamburg-Gesetz nicht als bloße Flächenstatistik erzählen. Die Straße zeigt, woraus eine politische Grenze im Alltag bestand: getrennte Behörden, unterschiedliche Ausbauinteressen, Zollkontrollen, Kostenverhandlungen, Sielanschlüsse und gemeinsame Schlussbesichtigungen durch Grenzbeamte.

Im Jahr 1937 wurde diese Ordnung durch ein Gesetz der nationalsozialistischen Regierung aufgehoben. Die Propaganda erklärte für zusammengehörig, was zuvor über Jahrzehnte mühsam ausgehandelt worden war. Der staatliche Federstrich konnte die ältere Stadtlandschaft jedoch nicht vollständig beseitigen.

Die Grenzsteine blieben. Später wurden sie Bestandteil einer neuen Verwaltungsgrenze. Als der Eulenkamp für den heutigen Verkehr umgebaut wurde, zwangen sie Planer, Politik und Denkmalschutz erneut an einen Tisch.

Politische Grenzen können über Nacht aufgehoben werden. Ihre baulichen und administrativen Spuren bleiben mitunter länger bestehen als die Staaten, die sie gezogen haben.

Quellen und Literatur

Primärquellen und amtliche Unterlagen

Darstellungen

Bildnachweise

  • Beitragsbild: Ajepbah, Grenzstein Eulenkamp (Hamburg-Wandsbek), 3. Mai 2012, via Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
  • Abbildung 1: Ajepbah, Grenzlinie Eulenkamp (Hamburg-Wandsbek), 30. April 2012, via Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.
  • Abbildung 2: Unbekannter Fotograf: Nobistor an der Grenze zwischen Hamburg und dem preußischen Altona, um 1880; via Wikimedia Commons, gemeinfrei (Public Domain).
  • Abbildung 3: Einheitsgemeinde Hamburg 1938, Vorlage vom 15. Februar 1937, veröffentlicht im Statistischen Jahrbuch für die Hansestadt Hamburg 1937/1938, Urheber unbekannt, via Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

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